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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Maaßen-Wilms GbR

zur mietweisen Überlassung des Ferienhauses „Das Stadthaus“ in Monschau.

 

§ 1 Geltung der AGB 

  1. Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung im Objekt „Das Stadthaus“, Holzmarkt 9, 52156 Monschau.

  2. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

 

§ 2 Beherbergungsvertrag 

  1. Der Beherbergungsvertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch den Vermieter nach erfolgter Reservierungsanfrage durch den Mieter zustande. Für die Buchungsbestätigung ist sowohl die schriftliche als auch – wenn nötig - die kurzfristige mündliche Form bindend.

  2. Der Beherbergungsvertrag verpflichtet Mieter und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Mieter sowie den ihn begleitenden Personen zustande. 
  1. Der Vermieter vermietet an den Mieter die in der verbindlichen Buchungsbestätigung näher beschriebene Unterkunft für die in der Buchungsbestätigung aufgeführte Zeit und die dort angegebene Personenzahl. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit dem 4-fachen Übernachtungsgrundpreis, in Höhe von 100,00 Euro pro untergebrachter Person, berechnet.

  2. Der Mieter ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Mieter hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart. 

 

§ 3 Anreise / Abreise, Schlüsselübergabe, Verspätete Räumung 

  1. Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab mit dem Vermieter vereinbart.

  2. Am Abreisetag hat der Mieter die Ferienwohnung bis spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Eine nicht rechtzeitige Räumung der Ferienunterkunft wird mit der 2-fachen Kaution berechnet.
    Eine spätere Abreise ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter und gegen Aufpreis möglich.
  1. Der Mieter erhält pro gebuchtem Gast für die Dauer der Mietzeit 1 Haustür- sowie jeweils 1 Zimmerschlüssel. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel haftet der Mieter für sämtliche sich aus dem Verlust ergebenden Schäden. Der Verlust eines Schlüssels wird, unbeschadet weiterer möglicher Schadenersatzansprüche, mit 100,00 € berechnet.

  

§ 4  Leistungen, Preise, Zahlung, Kaution 

  1. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit zur Verfügung zu stellen.

  2. Der Mieter ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Der vollständige Mietpreis ist in der verbindlichen Buchungsbestätigung des Vermieters konkret aufgeschlüsselt. Die Nebenkosten (z.B. Strom, Heizung, Internet) sind im Mietpreis inbegriffen. Die genannten Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

  3. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bei seiner Buchung die korrekte Anzahl an Übernachtungsgästen mitzuteilen. Für den Fall einer über diese Anzahl hinausgehender Gäste fällt ein erhöhter Übernachtungspreis an. Auf § 2 Ziffer 3 wird verwiesen. 
  1. Es wird ein Gesamtpreis für die gebuchte Dauer des Aufenthaltes vereinbart, welcher in der Buchungsbestätigung aufgenommen wird. Der Anreise- und Abreisetag werden zusammen als ein Tag gesehen. 
  1. Bei Erhalt der Buchungsbestätigung sind 50% des Buchungspreises als Anzahlung zu leisten. Nähere Informationen zur Zahlung sowie zur Zahlungsweise erhält der Mieter mit der Buchungsbestätigung. Die Anzahlung in Höhe von 50% ist innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das vom Vermieter in der Buchungsbestätigung benannte Konto zu zahlen. 
  1. Die Restzahlung des vereinbarten Preises ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn zu zahlen. Sollte der Zeitraum zwischen der Buchungsbestätigung und dem Mietbeginn weniger als 4 Wochen betragen, so ist der gesamte Betrag bei Erhalt der Buchungsbestätigung sofort fällig. 
  1. Für Buchungen über Buchungsplattformen im Internet gelten die dort hinterlegten Zahlungsbedingungen. 
  1. Gerät der Mieter mit der Anzahlung oder der Restzahlung in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Dem Mieter wird daher empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Auf die Bestimmungen in § 6 wird verwiesen. 
  1. Zusammen mit der Restzahlung hat der Mieter eine Kaution je nach gebuchter Kategorie zu zahlen. Die Kaution wird vom Vermieter nach rechtzeitiger, ordnungsgemäßer Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel und -sofern die Ferienwohnung bzw. das Inventar keine von dem Mieter zu vertretenden Schäden aufweist- binnen 7 Tagen an den Mieter zurückgezahlt. Für den Fall, dass über den Kautionsbetrag hinausgehende Schäden an der Ferienwohnung bzw. dem Inventar verursacht wurden, leistet der Mieter noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar. Der Vermieter behält sich die Geltendmachung von gesetzlichen Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor.

 

§ 5 Pflichten des Mieters / Hausordnung 

  1. Das Mietobjekt wird dem Mieter im sauberen und vertragsgemäßen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln.
    Während der vereinbarten Mietzeit übernimmt der Mieter die Verantwortung für das angemietete Objekt. Sämtliche Türen sind beim Verlassen zu verschließen und die Schlüssel mitzuführen.
    Entstehen im Haus Schäden, die durch die Gäste verursacht werden, kommt der Mieter dafür auf; der Mieter haftet für alle ihn begleitenden Personen. 
  1. Es wird eine Kaution verpflichtend gefordert, um die Kosten etwaiger Schäden abzusichern. Auf § 4 Ziffer 7 wird verwiesen. 
  1. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber, abgewaschen und trocken in den dafür vorgesehenen Schränken zu lagern. 
  1. Küchenbereich und Aufenthaltsraum sind besenrein zu hinterlassen. 
  1. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Eine Zuwiderhandlung führt zu einer sofortigen, fristlosen Kündigung. 
  1. Zusammen mit der Buchung akzeptiert der Mieter die Hausordnung des Vermieters, welche ihm zusammen mit der Buchungsbestätigung zugeht. Auf die Bestimmungen der Hausordnung wird verwiesen.

  2. Jegliche Art von Parties, deren Geräuschemissionen über das übliche Maß hinausgehen, sind nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für Junggesellenabschiede und vergleichbare Veranstaltungen.

 

§ 6 Rücktritt vom Vertrag / Stornierung 

  1. Ein Rücktritt des Mieters von dem Beherbergungsvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, oder reist der Mieter später an und/oder früher ab als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter den vollen vereinbarten Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn er die vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

  2. Der Mieter kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen, von dem Vertrag lediglich dann zurücktreten, wenn zwischen ihm und dem Vermieter ein solches Rücktrittsrecht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ein solches Rücktrittsrecht des Mieters erlischt dann, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Stichtag schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt, es sei denn, es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Vermieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor. 
  1. Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Anbieters ist der Gast zur Stornierung bis 60 Tage vor Beginn der Mietzeit berechtigt. Die Kosten bei kurzfristigeren Stornierungen betragen: 
  • Stornierung bis 30 Tage vor Beginn der Mietzeit: kostenfrei
  • Stornierung ab dem 29. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50% des Mietpreises
  • Stornierung weniger als 7 Tage vor Beginn der Mietzeit: 100% des Mietpreises

    Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Vermieter ausgeübt werden, es sei denn der Vermieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Stornierung beim Vermieter. 
  1. Für Buchungen über Buchungsplattformen im Internet gelten die dort hinterlegten Stonierungsbedingungen. 
  1. Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Vermieter die Einnahmen aus einer möglichen anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung anzurechnen.

  2. Der Mieter und der Vermieter sind berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

    Für den Vermieter liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn: 
  • der Mieter den Vermieter über die Anzahl der zu beherbergenden Personen oder deren Identität getäuscht hat.
  • wenn der Mieter entgegen des hier aufgenommenen Verbotes Tiere in die Ferienwohnung mitbringt.
  • wenn der Mieter und/oder seine Gäste durch ihr Verhalten die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn gefährdet.
  • wenn der Mieter und/oder seine Gäste vorsätzlich die Ferienwohnung und/oder das Inventar beschädigen oder zerstören.

    Im Falle einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter hat der Mieter sämtlichen hierdurch entstandenen Schaden, insbesondere hinsichtlich des entstehenden Mietausfalls, zu ersetzen.

 

§ 7 Haftung 

  1. Der Vermieter haftet für seine vertraglichen Verpflichtungen. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, falls er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird dieser sich bei Kenntnis oder auf Mitteilung des Mieters bemühen, den Mangel zu beseitigen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter etwaige Mängel unverzüglich zu melden und das ihm Zumutbare beizutragen, um den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.

  2. Für eingebrachte Sachen des Mieters ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Diese gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Mieter in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Einbruch und/oder Diebstahl. 
  1. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die auf öffentlichen Parkplätzen abgestellten Fahrzeugen und deren Inhalt. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. 
  1. Der Vermieter haftet nicht für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, wie durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter. Ebenso haftet der Vermieter nicht bei Eintritt unvorhersehbarer bzw. unvermeidbarer äußerer Umstände, wie z.B. behördliche Anordnungen, Baustellen Dritter oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten.

  2. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung, an den Außenanlagen und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursachen. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter sämtliche Schäden unverzüglich anzuzeigen.

 

§ 8 Datenschutz 

Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und soweit zur ordnungsgemäßen Organisation des Betriebes der Ferienwohnung erforderlich erhoben. Hierzu zählen Name des Mieters, seine Anschrift, sowie seine Kontaktdaten. Im Übrigen werden die einschlägigen Vorschriften der DSGVO berücksichtigt.

 

§ 9 Schlussbestimmungen 

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, oder dieser AGB sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. 
  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Monschau. 
  1. Allgemeiner Gerichtsstand ist Monschau. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 
  1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam und/oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmung soll eine solche treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. 

 

Stand 01. November 2021

 

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